Wichtige Zollinformationen für Ihren Versand


Einfuhr- und Zollvorschriften für den Versand außerhalb der EU

Bitte beachten Sie bei Ihren Sendungen, die das EU-Gebiet verlassen, immer die individuellen Einfuhr- und Zollvorschriften des Ziellands, in welches Sie versenden möchten. Je nachdem, was Sie verschicken möchten, müssen entsprechende Zollvorschriften eingehalten und Dokumente ausgefüllt werden. Die Angaben dienen dem Zoll zur Ermittlung der (länderindividuellen) Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die vom Empfänger eingezogen werden. Zum Teil werden darüber hinaus Zollgestellungs- bzw. Zollabfertigungsgebühren erhoben.

Bei Paketen & Päckchen

Bitte fügen Sie der Sendung die sorgfältig ausgefüllten Zollinhaltserklärungen CN23 bzw. CN22 bei. Falls Sie nicht wissen, ob eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, fragen Sie uns einfach. Verwenden Sie bitte für den Versand von Paketen die Zollinhaltserklärung CN23. Für den Versand von Päckchen bitte die Zollinhaltserklärung CN22 verwenden*.

*Wenn der Wert des Inhalts 300 Sonderziehungsrechte (etwa 367 EUR, Stand 15.11.2018) übersteigt, müssen Sie die Zollinhaltserklärung CN23 verwenden.

Bei Sperrgutsendungen, Palettenversand & Umzügen

Für kommerzielle Sendungen muss die Handelsrechnung vorliegen. Diese wird vom Zoll verwendet, um Abgaben und Zollgebühren zu ermitteln. In der Handelsrechnung sind u. a. Informationen über Inhalt der Sendung, Warenwert und Ausfuhrgrund enthalten. Diese muss – auch bei Geschenksendungen – immer eine Wertangabe enthalten.

Wenn Sie mehrere Güter ausführen möchten, benötigen Sie eine Packliste. Hier sind detaillierte Informationen über den genauen Inhalt einzelner Pakete, bzw. Packstücke zu finden. Da hier keine Informationen über Wert des Inhalts zu finden sind, ersetzt die Packliste die Handelsrechnung nicht.

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Das ABD ist ein Nachweis über die Zulässigkeit der Ausfuhr. Ab einem Warenwert von 1000€ (oder einem Warengewicht von 1000kg) ist die Erstellung eines ABD notwendig.

Was wir brauchen, um die Exportverzollung durchzuführen:

01

Handelsrechnung/Packliste – daraus muss der (Gesamt-) Warenwert hervorgehen

02

Kopie/Scans der Ausweise des Versenders und Empfängers

03

Eine EORI-Nummer, wenn vorhanden

WICHTIG: Bei Transporten von Privatpersonen muss die Importverzollung im jeweiligen Empfangsland grundsätzlich vom Empfänger/Käufer durchgeführt werden. Wir können die Ware bis zur nächstgelegenen Zollstelle (Flughafen oder Hafen) transportieren.

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